Immobilien verkaufen bei Scheidung

Immobilien verkaufen bei Scheidung

Eine Trennung hat große Auswirkungen auf die gemeinsame Immobilie. Worauf es ankommt, damit Sie fair und ohne unnötigen Zeitdruck zu einer Lösung finden.

Wenn die Eheleute bei der Eheschließung nichts anderes vereinbart haben, gilt für sie der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Im Falle einer Scheidung bedeutet dies: Wurde eine Immobilie während der Ehe erworben, stellt sie einen Vermögenswert dar, der in die Berechnung des Zugewinnausgleichs einbezogen wird. Es wird also ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ehepartnern für die während der Ehe erworbenen Vermögensgüter vorgenommen. Der Anspruch aus dem Zugewinn ist dabei ein Geldzahlungsanspruch, es besteht kein konkreter Anspruch auf einzelne Gegenstände.

Viele Dinge materieller Natur lassen sich nicht ohne Weiteres teilen. Die Ehepartner müssen sich entsprechend darüber einigen, wie mit einer Immobilie umgegangen wird. Das klingt im ersten Moment trivial, ist es aber selten: Die Situation ist angespannt, die Kommunikation in der Regel eher schlecht als recht.

Was bedeutet Trennung?

Gemäß der aktuellen Rechtsprechung spricht man von einer Trennung von Tisch und Bett: Die Ehepartner wirtschaften getrennt, also essen, trinken und einkaufen, und nutzen auch das ehemals gemeinsame Schlafzimmer nicht mehr zusammen. Es ist nicht erforderlich, dass die Ehepartner in getrennten Immobilien leben, auch wenn sich viele Paare für diese Lösung entscheiden. Hier lauert bereits der erste Fallstrick: Wird die gemeinsame Immobilie von einem Ehepartner weiter genutzt, hat der ausgezogene Partner nach sechs Monaten einen Anspruch auf ein Entgelt für die Nutzung.

Der Verkauf als faire Lösung

Spätestens nach sechs Monaten sollte man daher über einen Verkauf der Immobilie nachdenken. Auch bei sofortiger Trennung kann ein Hausverkauf vollzogen werden, Voraussetzung ist, dass beide Ehepartner dem Verkauf zustimmen. Durch den Verkauf können gemeinsame Verpflichtungen abgelöst und die gemeinsame Schuldenlast abgemildert werden.

Sehr oft kommt es vor, dass ein Ehepartner, vor allem wenn gemeinsame Kinder bestehen, die Immobilie und damit das vertraute Umfeld für sich und die Kinder erhalten möchte. Das Haus oder die Wohnung muss in diesem Fall mit allen Verbindlichkeiten auf einen Ehepartner übertragen werden. Dazu muss der exakte Verkehrswert ermittelt werden, denn es ist eine Entschädigungszahlung fällig. Die Ermittlung dieses Wertes ist häufig schwierig, da er mit der Nachfrage am Markt schwankt und sich nur zum Teil über eindeutige technische Werte bestimmen lässt.

Achtung bei gemeinsamen Krediten

Ein gemeinsamer Kredit bleibt auch während einer Trennung bestehen. Kreditnehmer ist, wer den Darlehensvertrag mit der Bank unterschrieben hat, unabhängig davon, wer im Grundbuch eingetragen ist. Achten Sie darauf, auch während einer Trennung Ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Andernfalls kann dies dazu führen, dass Ihre Immobilie zur Zwangsversteigerung freigegeben wird, und die dort erzielten Verkaufspreise liegen häufig deutlich unter dem regulären Verkehrswert.

Wir übernehmen Vermarktung und Verkauf

Sie denken über den Verkauf Ihrer Immobilie nach? Ob in Wernigerode, Blankenburg, Ilsenburg, Quedlinburg oder Halberstadt, sprechen Sie uns an. Wir übernehmen die Vermarktung und den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung und beraten Sie gern.